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Leistungen

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Vorsorgen U2 bis JUSCHU2

U1 direkt nach der Geburt

U2 3.-10. Lebenstag
Untersucht werden hier Reflexe, Nervensystem, Stoffwechselerkrankungen, Hormonstörungen

U3 4.-5. Lebenswoche
Untersuchung der altersgerechten Entwicklung, Hüftultraschall, Ernährung, Schlafberatung.

U4 3.-4. Lebensmonat
Untersucht wird hier die Beweglichkeit, das Reaktionsvermögen, der Blickkontakt, die Koordination, verfolgen von Stimmen uvm. Reagieren auf Geräusche. Beratunf bezüglich Beifütterung.

U5 6.-7. Lebensmonat
Hier wird die Beweglichkeit, Körperbeherrschung, Kopfhaltung, Greifen, Hören, Sehen, Stimme/Sprechen, soziale Interaktion uvm. untersucht.

U6 10.-12. Lebensmonat
Hier ist die Feinmotorik, sozialer Kontakt, Körperfunktionen, Körperbeherrschung, Stehen, sprachliche Entwicklung uvm.

U7 21.-24. Lebensmonat
Hier steht die geistige Entwicklung, Sprache, Aufforderungen, Wissen, Motorik, Zähne, Selbständigkeit, Interaktionsfähigkeit uvm. im Vordergrund

U7a 34.-36. Lebensmonat
Hier steht das Sehen, Allergien, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Gewicht, Sprache, Wachstum, Kindergartenriefe uvm. im Vordergrund.

U8 46.-48. Lebensmonat
Untersuchungsinhalt ist hier die Feinmotorik, Konzentrations- und Wahrnehmungsvermögen, Ein- und Durchschlafen, Sehen, Hören, Ernährung, visuelle Wahrnehmung, Präpositionen, Sprache uvm.

U9 60.-64 Lebensmonat

Hier steht das Sehen, Hören, Wahrnehmung, die grob- und feinmotorische Entwicklung, Körperhaltung, Fußstellung, geistige, seelische und sozial Entwicklung, Sprache und das Sozialverhalten im Focus.

Oben genannte U-Vorsorgen werden alle von den Krankenkassen bezahlt.

Vorsorgeuntersuchungen in der Grundschulzeit:

U10 7.-8. Lebensjahr
Hier wird die Entwicklung/-Störungen (z.B. Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche), Motorik, Verhalten, Schule genauer betrachtet

U11 9.-10. Lebensjahr

Untersuchungsinhalt sind hier die Themen Schulschwierigkeiten,
Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zähne, Kiefer, Medienverhalten, Bewegungs-/Sportförderung uvm.
Diese beiden U-Untersuchungen werden aktuell noch nicht von allen Krankenkassen bezahlt.
Bitte informieren Sie sich entsprechend.


Vorsorgeuntersuchungen in den weiterführenden Schulen:


J1 13.-14. Lebensjahr
Hier wird die körperliche Entwicklung, Haltung, Motorik, Impfstatus, Sucht/Drogen, Blutdruck, Schilddrüsenfunktion, familiäre und schulische Situation beleuchtet und besprochen.

J2 16.-17. Lebensjahr
Hier wird nochmals die körperliche Entwicklung, Haltung, Motorik,
Sucht/Drogen, Blutdruck, Schilddrüsenfunktion, familiäre und schulische Situation und das Thema Berufsleben gemeinsam besprochen.

Die Vorsorgeuntersuchung J 1 wird aktuell von allen Krankenkassen übernommen.
Bei der J2 ist zu beachten, das diese nur von von manchen Krankenkassen übernommen wird.
Bitte informieren Sie sich entsprechend.

Vorsorgeuntersuchungen zum Berufsstart:

JuSchu1 vor Beginn einer Berufsausbildung
Der Arzt überprüft innerhalb der Untersuchung, ob sich die angestrebte Tätigkeit negativ auf die gesunde Entwicklung des Jugendlichen auswirken könnte.

JuSchu2 nach dem 1. Lehrjahr
Der Arzt überprüft erneut, wie sich der Ausbildungsberuf auf die Entwicklung des Jugendlichen auswirkt.

Diese JuSchu-Untersuchungen müssen gemacht werden, wenn die/der Auszubildende noch nicht 18 Jahre alt ist.

Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren dürfen in Deutschland nur dann von einem Arbeitgeber angestellt werden, wenn sie eine ärztliche Untersuchung vorweisen können. Diese darf nicht älter als 14 Monate sein. Diese Vorsorgeleistungen werden von der BG (Berufsgenossenschaft) bezahlt.

Impfung

Amblyopiescreening

Apparative Ausstattung

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