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Praxis News

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von Felix Bundschuh 04 Apr., 2019
Seit April 2018 ist die Impfung gegen die klassische Grippe (Influenza) eine Regelleistung der Krankenkassen. Nach der sehr heftigen Grippe Saison 2017-2018 mit über 310.000 labordiagnostisch bestätigten Influenzafällen und der höchsten Anzahl an Arztbesuchen aufgrund akuter Atemwegserkrankungen seit 10 Jahren haben wir uns entschlossen für die kommende Saison 2018-2019 ab September 2018 die Grippeschutzimfung anzubieten. Den besten Schutz dürfte aktuell der tetravalente Influenzaimpfstoff bieten. Tetravalent heißt im Vergleich zum trivalenten bisher gängigen Imfstoff, einen Schutz gegen noch mehr Virenstämme, welche Grippe verursachen können. Müssen Sie mit Extra Kosten rechnen? Nein. Ab welchem Lebensalter ist der Impfstoff zugelassen? Ab dem 6. Lebensmonat. Muss ich mit schwerwiegenden Nebenwirkungen der Grippeschutzimpfung rechnen? Je nach Lebensalter sind folgende Nebenwirkungen (die häufigsten) erwähnt: Kinder v. 6-35 Monaten: Kopfschmerzen, Erbrechen, gelegentlich Durchfall, evtl. Muskelschmerzen am Verabreichungsort, Reizbarkeit, Unwohlsein, Fieber. Kinder/Jugendliche (3-17 J.): Unruhe, Kopfschmerzen, Erbrechen, gelegentlich Durchfall, evtl. Muskelschmerzen, Juckreiz und Rötung am Verabreichungsort, Unwohlsein, Fieber. Wie lange hält der Impfschutz an? Als Erfahrungswert kann man mit einer Schutzwirkung von ca. 9 Monaten rechnen. Wann sollte ich impfen lassen? Bei einer 9-monatigen Wirksamkeit empfiehlt sich der Monat September-Oktober 2018. Dann hält der Schutz ca. bis Mai 2019 an. Außerdem sind dann die meisten Kinder noch infektfrei. Zur besseren Impfstoffplanung sagen Sie uns bitte Bescheid ob Sie Interesse haben. Wenn ich jetzt sage, ich habe Interesse muß ich dann im September/Oktober zwingend impfen lassen? Nein. Nur wenn Sie jetzt Interesse bekunden, können wir besser die zukünftige Menge an Impfstoff abschätzen und dementsprechend schon für alle Patienten vormerken lassen.
von Felix Bundschuh 04 Apr., 2019
Wegen der aktuell gestiegenen Nachfrage nach der Impfung gegen den B-Stamm der Meningokokken sind hier ein paar Informationen für Sie zusammengetragen: Meningokokken der Serogruppe B (MenB) sind einer der möglichen Erreger der eitrigen Hirnhautentzündung. Zudem kann eine den gesamten Organismus fulminant überflutende Entzündung (Waterhouse-FriederichsenSyndrom) hervorgerufen werden. Gegen andere Erreger der eitrigen Hirnhautentzündung wie Meningokokken der Serogruppe C (MenC), Haemophilus influenzae Typ B (HiB) und Pneumokokken kann schon länger geimpft werden. Diese Impfungen sind aktuell auch Gegenstand der Impfempfehlungen der Stiko (Ständige Impfkomission) und werden auch von den Krankenkassen standardmäßig übernommen. Derzeit kommt es jährlich zu ca. 250 Erkrankungen durch MenB. Das ist glücklicherweise eine sehr geringe Zahl, jedoch sind diese Erkrankungen eingreifend und bis zu 30% tödlich. Altersgipfel gibt es im ersten Lebensjahr und kurz vor der Volljährigkeit. Zum Glück gibt es hier inzwischen
von Felix Bundschuh 04 Apr., 2019
Den meisten Eltern sind die U-Untersuchungen im Kindesalter ein Begriff. Den wenigsten ist aktuell bekannt das es seit dem 01.01.2017 die Möglichkeit in Baden-Württemberg einer orthopädischen Vorsorgeuntersuchung gibt. Wann kann diese durchgeführt werden? Bei Kindern und Heranwachsenden im 11. und 12. Lebensjahr als einmalige Untersuchung. Was ist das Ziel? Ziel ist, parallel und erforderlichenfalls nach der U11 zum unter therapeutischen Gesichtspunkten frühesten sinnvollen Zeitpunkt, behandlungsbedürftige Skelettdeformitäten zu erkennen und wenn erforderlich, einer erweiterten Versorgung zuzuführen. Was umfaßt die orthopädische Vorsorgeuntersuchung? Eine klinische Untersuchung der Wirbelsäule mit der Frage von Fehlstellungen, insbesondere Erkennen und Definition behandlungsbedürftiger Formen der Skoliose und Gelenkveränderungen. Eine klinische Untersuchung der unteren Extremitäten mit der Frage insbesondere von Achsenfehlstellungen der Beine (X- und O-Beine) und der Füße. Aufklärung über mögliche orthopädische Zweiterkrankungen bei Übergewicht des Jugendlichen mit der Folge der Möglichkeit des gehäuften Auftretens der sogenannten Epiphysiolysis capitis femoris (jugendliches Hüftkopfkappengleiten) von X-Beinen und Fußfehlstellungen. Aufklärung des Jugendlichen über skelettsystemgefährdende Sportarten. Wer führt die Untersuchung durch? Fachärzte für Orthopädie Fachärzte für Orthopädie und Unfallchirurgie Ist diese Vorsorge mit finanziellen Kosten verbunden? Nein, die Krankenkassen übernehmen die Kosten. Wenn Sie sich nicht sicher sind sprechen Sie im Vorfeld Ihre Krankenkasse an. Gerne beraten wir Sie dahingehend, sprechen Sie uns an. Ihr Praxisteam
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